Für alle Fragen der Mamas und Papas gibt es hier einen Überblick zu den wichtigsten Punkten in unserer Kita. Sollten Sie weitere Informationen benötigen stehen wir für persönliche Gespräche gern zur Verfügung.

1. Öffnung / Schließzeiten
Unsere Einrichtung bietet an Werktagen von Montag bis Freitag eine Ganztagesbetreuung von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr an.

An den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den Brückentagen (z.B. Freitag nach Christi Himmelfahrt) kann der Kindergarten geschlossen bleiben. Zu Jahresbeginn wird der Betreuungsbedarf für diese Tage ermittelt und jeweils entschieden, ob eine der folgenden Einrichtungen unseres Trägers geöffnet wird:

• „Sonnenschein“ in Camburg, Fritz-Reuter-Str. 12
• „Saaletalzwerge“ in Dorndorf-Steudnitz, Unter dem Hospitale 18
• „Dornröschen“ in Dornburg, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 12

2. Verpflegung
Die Kinder erhalten täglich ein abwechslungsreiches Mittagessen. Die Verpflegung erfolgt durch die Firma „Speisenversorgung Thomas GbR“ aus Eckolstädt. Die Essensbestellung erfolgt über die Eltern direkt beim Anbieter. Als Getränke stehen Milch, Tee, Saft oder Wasser bereit. Frühstück, Obstfrühstück und Vesperverpflegung bringen die Kinder von zu Hause mit. 

3. Gebühren
Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (Gebührensatzung).


KiTa-Gebührensatzung

 

Des weiteren ist eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 28,50 Euro zu entrichten.
Die letzten beiden Kita-Jahre sind zur Zeit gebührenfrei.

Eingewöhnungszeit
30,00 € / einmalig

Verpflegungskosten
Mittagessen                       3,00 € / Tag
Getränkepauschale          3,00 € / Monat

4. Aufnahmeantrag
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unseren Kindergarten interessieren. Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, laden Sie bitte unseren Aufnahmeantrag herunter und senden ihn uns ausgefüllt per Post zu, bzw. geben ihn in der Kita Sonnenschein ab.


Hier Antragsformular herunterladen!


Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung frühestens mit der Geburt des Kindes erfolgen kann und in der Regel mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn passieren sollte. Der ausgefüllte Aufnahmeantrag ist noch keine verbindliche Platzzusage!

Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem ThürKitaG und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Dornburg-Camburg oder einer im Sinne von § 3 (1) mit der Stadt Dornburg-Camburg vertraglich gebundenen Gemeinde haben, werden bevorzugt aufgenommen.

Der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidet über die Reihenfolge der Aufnahme.

Nach Eingang des Antrags setzt sich die Verwaltung unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und teilt mit, ob und ab wann ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Darüber hinaus erhalten Sie spätestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn die Information, in welcher Einrichtung die Betreuung erfolgt.

5. Eingewöhnungsgespräch
Der Kindergarten orientiert sich am „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Hierbei geht es uns vor allem um:

  • das Eingewöhnungsgespräch
  • den Eingewöhnungsverlauf

 

Weitere Informationen zur Kita-Satzung und der Kindergartengebührensatzung finden Sie hier!